TÜV und ASU Prüfung

Seit Juli 2012 gilt: Bei Überziehen des Untersuchungstermines wird die Plakette nicht mehr rückdatiert. Ist die Plakette mehr als zwei Monate abgelaufen, müssen Sie in einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld und Punkten rechnen. Mit einer abgelaufenen HU-Plakette kann man von der Versicherung bei einer Unfallbeteiligung entsprechend belangt werden. Lassen Sie Ihr Auto in unserer Meisterwerkstatt zur regelmäßigen Hauptuntersuchung des TÜVs und zur Abgasuntersuchung vorführen. TÜV- und ASU-Termine erhalten Sie bei uns täglich, entweder per Telefon oder demnächst bequem online im Bereich „Termine“.